\item In NRW: SHK-Rat für studentisch Beschäftigte ohne Abschluss
\item Ab Bachelorabschluss Personalrat für wissenschaftlich Beschäftigte
\end{itemize}
\item Sehr unterschiedliche Einhaltung des Arbeitnehmendenrechts
\begin{itemize}
\item Urlaubsanspruch
\item Überstunden
\end{itemize}
\item Tariffluch
\end{itemize}
\end{frame}
\begin{frame}{Kettenbefristung}
\begin{itemize}
\item Verträge werden nach WissZeitVG befristet
\item Laufzeiten häufig ein Semester, teilweise noch kürzer
\item Studierende müssen sich immer um Verlängerung bemühen
\begin{itemize}
\item Große Planungsunsicherheit
\item Starkes Abhängigkeitsverhältnis
\item Sorge, wegen Fordern der grundlegenden Rechte nicht verlängert zu werden
\end{itemize}
\end{itemize}
\end{frame}
\begin{frame}{Gehalt}
\begin{itemize}
\item Gehalt für studentisch Beschäftigte ohne Abschluss häufig nur Mindestlohn
\item Mit erstem Abschluss etwas höher
\item TODO Diagramme aus den Studien
\end{itemize}
\end{frame}
\begin{frame}{Personalvertretung}
\begin{itemize}
\item Studentisch Beschäftigte häufig explizit von Personalvertretung ausgenommen
\item PR-Ersatz, beispielsweise SHK-Rat in NRW, ohne gleiche
\begin{itemize}
\item Rechte
\item Mittel
\item Personalstärke
\end{itemize}
\item Dienstvereinbarungen gelten oft nicht für SHK, oder werden ignoriert \pause{}
\item Beispiel Uni Bonn:
\begin{itemize}
\item PRWiss vertritt knapp TODO 6\,000 Beschäftigte, davon 3\,000 studentisch B.
\item Von den 21 Mitgliedern ist keins studentisch
\end{itemize}
\item Problem: Wahlzeiträume von vier(!) Jahren
\end{itemize}
\end{frame}
\begin{frame}{Urlaub}
\begin{itemize}
\item Studentisch Beschäftigte erhalten häufig nur gesetzlichen Mindesturlaub
\item Die wenigsten wissen das und nehmen Urlaub
\item AGs weisen selten darauf hin
\end{itemize}
\end{frame}
\begin{frame}{Überstunden}
\begin{itemize}
\item Studentisch Beschäftigte leisten häufig Überstunden
\item Problem: Keine Vergütung von Überstunden!
\item Bei korrekter Erfassung der Arbeitszeit teilweise sogar Druck von oben
\end{itemize}
\end{frame}
\begin{frame}{Tarifflucht}
\begin{itemize}
\item Befristung aufgrund des WissZeitVG nur in bestimmten Fällen erlaubt \\
{%
\small §~6~S.~1 WissZeitVG:
\enquote{Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung \alert{wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten} mit Studierenden […] sind bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren zulässig.}
}
\item Studentische Hilfskräfte nur in bestimmten Tätigkeitsfeldern zulässig \pause{}
\item Diese Regelungen werden häufig missachtet und Hilfskräfte in anderen Bereichen eingesetzt! \pause{}
\item Warum? \pause{} Andere Beschäftigte werden
\begin{itemize}
\item nicht befristet,
\item nach TV-L tariflich vergütet (höheres Gehalt, mehr Urlaub, etc.),